Abrechnung

Die Angst-Trauma-Praxis ist eine Privatpraxis.
Das heißt, Sie rechnen direkt mit mir ab. Die Bezahlung erfolgt am Ende der Sitzung.


Gesetzliche oder private Versicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung nicht.
Wenn Sie privatversichert sind oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, erfolgt die Erstattung je nach abgeschlossenem Tarif. Ich empfehle Ihnen, die genauen Vereinbarungen mit Ihrer Versicherung abzuklären oder in Ihrem Vertrag nachzuschauen. Sie finden sie in Ihrem Versicherungsvertrag unter der Rubrik "Ambulante Heilbehandlung". Dort steht, ob die ambulante Heilbehandlung durch einen Psychologen oder Psychotherapeutischen Heilpraktiker abgedeckt ist.

Beihilfe

Auch bei der Beihilfe muss die Kostenübernahme individuell mit den Versicherungsstellen abgeklärt werden.

Selbstzahler

Viele meiner Klienten sind Selbstzahler. Dann sind Sie nicht an einen vorgeschriebenen Therapieplan oder an irgendwelche Formalitäten gebunden. Der Ablauf kann auf Ihre Wünsche und zeitlichen Möglichkeiten zugeschnitten werden. Bei Selbstzahlern wird die Psychotherapie nicht aktenkundig.
Therapiekosten sind steuerlich absetzbar als gesundheitliche Belastungen. Siehe Formular in der Steuererklärung „Anlage außergewöhnliche Belastungen“.

Sie können jederzeit bei mir anrufen und sich informieren, das telefonische Vorgespräch ist kostenlos. Bei Interesse vereinbaren wir eine erste Sitzung. Sie lernen mich und meine Methode kennen. Ich lerne Sie, Ihre Problematik, Anliegen und Ziele kennen. Anhand dessen kann ich eine erste Einschätzung geben und einen ungefähren zeitlichen Rahmen vorschlagen. Alles Weitere wird besprochen. Sie können in Ruhe überlegen und entscheiden.
Alle Ihre Fragen beantworte ich gerne am Telefon. Sie erreichen mich am besten vormittags zwischen 8:00 und 9:00 Uhr. Nachrichten, die Sie tagsüber auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen, beantworte ich so schnell wie möglich.



Terminabsagen

Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine verbindlich sind. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage mindestens 48 Stunden vorher. 

Bei kurzfristigeren Absagen fällt - wie branchenüblich - das volle Honorar an.
Ausnahmen sind plötzliche Erkrankung oder Notfälle bei Ihren Kindern. Umbuchungen sind in derselben Kalenderwoche und bei freien Kapazitäten möglich (Ersatztermin). Sie haben alternativ die Möglichkeit, Ihren Termin telefonisch wahrzunehmen.